Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personenbeförderungsverträge der Verhuven Touristik GmbH, Im Niederbruch 1, 46509 Xanten, im Folgenden „Beförderer“ genannt, die Passagiere abschließen.
  2. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und stehen dessen Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu diesen Bestimmungen, so gelten die AGB des Beförderers.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Beförderer stellt auf seiner Buchungsplattform www.airportweezeshuttle.com Beförderungstermine und -ziele zur Verfügung. Der Fahrgast kann durch die Auswahl des Reisedatums und die Eingabe seiner Daten die gewünschte Beförderung gegen Entgelt buchen.
  2. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs erhält der Fahrgast sein Reiseticket in einem Standardformat und eine Buchungsbestätigung in elektronischer Form an seine E-Mail-Adresse. Das Ticket kann außerdem mit der E-Mail-Adresse und der Buchungsnummer auf der Website angezeigt und heruntergeladen werden. Der Beförderungsvertrag wird durch die Übermittlung der Buchungsbestätigung verbindlich.
  3. Ein Vertrag über die Beförderung kann auch direkt mit dem Fahrer des Beförderers bis zu 5 Minuten vor Abfahrt geschlossen werden. Hierbei erhält der Fahrgast sein Ticket direkt vor Ort.
  4. Ausgestellte Tickets sind personenbezogen. Fahrgäste werden darauf hingewiesen, dass sie zu Beginn der Reise einen persönlichen Identitätsnachweis, wie einen Personalausweis, Führerschein oder Reisepass, zur Identitätsüberprüfung vorlegen müssen.
  5. Falls der Fahrgast eine Buchung mit betrügerischer Absicht tätigt oder Tickets in sonstiger unrechtmäßiger Weise oder durch rechtswidrige Aktivitäten erwirbt, überträgt, umbucht oder anderweitig nutzt, ist der Beförderer berechtigt, den Beförderungsvertrag außerordentlich zu kündigen und die Tickets zu sperren. Eine Erstattung des Entgelts ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Beförderer muss ein solches rechtswidriges Verhalten nachweisen.

§ 3 Preise und Versandkosten

Die angezeigten Preise sind Endpreise, einschließlich der Mehrwertsteuer. Es gilt der Betrag, der zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung angezeigt wird. Es fallen keine Versandkosten oder Gebühren für angebotene Zahlungsmethoden an.

§ 4 Zahlung

  1. Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach der Buchung über die Onlineplattform per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder über den Zahlungsanbieter PayPal. Nach Abschluss der Buchung wird der vereinbarte Buchungsbetrag vom gewählten Konto eingezogen.
  2. Entscheidet sich der Fahrgast für die Zahlung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift, ist er verpflichtet, seinen korrekten und vollständigen Passagiernamen und seine Adresse anzugeben. Bei Zahlung über PayPal werden diese Daten vom Zahlungsdienst PayPal an den Beförderer übermittelt.
  3. Durch Angabe der Kreditkartennummer in der Bestellung ist der Beförderer berechtigt, den Kaufbetrag von dem in der Bestellung angegebenen Kreditkartenkonto des Fahrgastes einzuziehen. Für das SEPA-Lastschriftverfahren wird während des Verkaufsprozesses eine separate Einwilligung eingeholt.
  4. Wird ein Ticket direkt vor der Fahrt beim Fahrer des Beförderers erworben, ist die Zahlung per EC- oder Kreditkarte möglich.
  5. Im Falle einer Rückbuchung der Gebühr ist der Fahrgast verpflichtet, dem Beförderer die zusätzlich entstandenen Kosten neben der Gebühr zu erstatten.
  6. Tickets, die im Rahmen eines Angebots erworben wurden, für die nach Ablauf des Angebots andere Bedingungen gelten, müssen zum vollen Preis erworben werden, der am Reisetag oder Gültigkeitsdatum des Tickets gilt.

§ 6 Zahlungsverzug

Im Falle einer Rückbuchung der Gebühr erhält der Fahrgast eine schriftliche Zahlungsaufforderung des Beförderers. Die Zahlung muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Zahlungsaufforderung durch den Fahrgast ausgeglichen werden. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Fahrgast in Zahlungsverzug. Der Beförderer ist dann berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Kann der Beförderer einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist er berechtigt, diesen zu fordern. Zusätzlich beauftragt der Beförderer einen geeigneten Dritten zur Durchsetzung seiner Ansprüche. Der Fahrgast muss auch die Kosten als Verzugsschaden an den Beförderer zahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten des Fahrgastes in einem solchen Fall an den Dritten übermittelt werden.

§ 7 Kein Widerrufsrecht

Gemäß § 312 Abs 2 Nr. 5 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Personenbeförderungsverträge.

§ 8 Stornierung & Umbuchung

Stornierung oder Umbuchung ist ausgeschlossen.

§ 9 Gepäck, Luggage, Rollstühle, Fahrräder und Tiere

  1. Grundsätzlich darf jeder Fahrgast nur Handgepäck und ein Gepäckstück mit sich führen. Gepäck bezieht sich auf Gegenstände, die eine Person tragen kann. Gepäckstücke, die andere Fahrgäste oder das Personal stören oder die Sicherheit anderer Personen oder des Fahrzeugs gefährden, sind von der Beförderung ausgeschlossen und dürfen nicht mitgebracht werden.
  2. Der Transport von Rollstühlen und Gehhilfen im Passagierraum ist leider nicht möglich. Diese können jedoch im Kofferraum transportiert werden, sofern sie die zulässigen Gepäckmaße nicht überschreiten. Fahrgäste müssen das Fahrzeug aus eigener Kraft betreten können.
  3. Der Transport von Fahrrädern ist ausgeschlossen.
  4. Der Transport von Tieren ist ausgeschlossen. Lediglich Blindenführhunde und Assistenzhunde dürfen transportiert werden. Fahrgäste, die von einem Blindenführhund begleitet werden, müssen ihre Reise im Voraus über das Kontaktformular anmelden. Der Beförderer reserviert einen separaten Sitzplatz für den Hund neben dem Fahrgast. Der Hund reist kostenlos.

§ 10 Beförderungsausschluss, Fahrgastpflichten, Beförderungsunterbrechung

  1. Vor der Fahrt ist der Fahrgast verpflichtet, dem Busfahrer des Beförderers ein gültiges Ticket vorzulegen und sich mit einem Ausweisdokument auszuweisen. Kinder bis 10 Jahre müssen in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Kinder zwischen 10 und 15 Jahren können mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten allein reisen. Kann kein gültiges Ticket vorgelegt werden, kann sich der Fahrgast nicht ausweisen, oder der Fahrgast ist ein Kind ohne Begleitung eines Erwachsenen oder ohne die oben beschriebene Zustimmung, wird keine Beförderung durchgeführt. Eine Erstattung des Kaufpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  2. Der Beförderer kann die Beförderung auch verweigern, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Fahrgast eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder anderer Fahrgäste darstellt.
  3. Fahrgäste müssen sich bei der Nutzung der Fahrzeuge des Beförderers den Erfordernissen der Sicherheit und der Ordnung des Betriebs sowie der Rücksichtnahme auf andere Personen entsprechend verhalten. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten. Insbesondere ist es den Fahrgästen untersagt:
    • bei der Fahrt in Reisebussen mit dem Fahrzeugführer zu sprechen,
    • während der Fahrt Türen eigenständig zu öffnen,
    • Sicherheitseinrichtungen zu missbrauchen,
    • Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen,
    • auf bzw. aus dem Fahrzeug während der Fahrt zu springen,
    • ein Fahrzeug zu betreten oder zu verlassen, wenn die Abfahrt angekündigt ist oder sich Türen schließen,
    • gefährliche Stoffe oder Chemikalien mitzuführen, die andere Fahrgäste, das Personal gefährden oder unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
      Außerdem haben Fahrgäste:
    • Fahrzeuge nur an Haltestellen zu betreten und zu verlassen,; Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Betriebspersonals,
    • schnell ein- und auszusteigen, dabei die speziell gekennzeichneten Türen zu nutzen,
    • Durchgänge und Ein-/Ausgänge freizuhalten,
    • im Fahrzeug stets sicheren Halt einnehmen,
    • begleitende Kinder sorgfältig zu beaufsichtigen und darauf zu achten, dass Kinder nicht auf Sitzen knien oder stehen. Bei Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren ist es für den reisenden Fahrgast verpflichtend, einen Kindersitz mitzuführen, der mit einem Dreipunktgurt gesichert werden kann.
  4. Verletzt ein Fahrgast seine Pflichten trotz Abmahnung oder vollzieht in Fahrzeugen des Beförderers, strafrechtlich relevante Handlungen, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Rückerstattungen des Ticketpreises sowie andere Entschädigungen sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

§ 11 Stornierung, Verspätung, Überbuchung, Unterbrechung

  1. Im Falle einer Fahrtabsage, einer Verspätung von mehr als 120 Minuten oder einer Überbuchung hat der Fahrgast das Recht:
    • die Fahrt oder Reise mit geänderter Route bis zum vertraglich festgelegten Ziel ohne zusätzliche Kosten und unter vergleichbaren Bedingungen wie im Beförderungsvertrag festgelegt zum frühestmöglichen Zeitpunkt fortzusetzen, oder
    • die Erstattung des Fahrpreises und, falls erforderlich, eine kostenlose Rückbeförderung zum im Beförderungsvertrag festgelegten Abfahrtsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erhalten. Die Erstattung des Fahrpreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Angebot oder Eingang der Rückerstattungsanfrage.
  2. Wird dies dem Fahrgast nicht vom Beförderer angeboten, hat der Fahrgast zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises. Der Beförderer zahlt diesen Betrag innerhalb eines Monats nach Einreichung des Entschädigungsantrags.
  3. Im Fall einer Absage oder Verspätung der Abfahrt eines Linienverkehrs informiert der Beförderer oder der Busbahnhofbetreiber die Fahrgäste, die von einem Busbahnhof abfahren, unverzüglich, spätestens jedoch 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit, über die Situation und, sobald diese Information vorliegt, über die erwartete Abfahrtszeit. Verpasst der Fahrgast aufgrund der Absage oder Verspätung einen Anschluss, wird er soweit möglich über alternative Verbindungen informiert. Dies kann auch elektronisch erfolgen.
  4. Im Falle der Absage einer Fahrt und Verspätungen von mehr als 90 Minuten bei Abfahrten von einem Busbahnhof für Fahrten mit einer planmäßigen Dauer von über drei Stunden bietet der Beförderer den Fahrgästen Folgendes kostenlos an:
    • Snacks, Mahlzeiten oder Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit oder Verspätung, sofern diese im Bus oder an der Station verfügbar sind oder auf zumutbare Weise beschafft werden können;
    • ein Hotelzimmer oder eine andere Unterkunft und Hilfe bei der Organisation des Transports zwischen dem Busbahnhof und der Unterkunft, wenn ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig ist. Der Beförderer begrenzt die Gesamtkosten für die Unterkunft pro Fahrgast auf 80 EUR pro Nacht, wobei die Transportkosten zwischen dem Busbahnhof und der Unterkunft ausgeschlossen sind, und auf maximal zwei Nächte.
  5. Wird der Bus während der Fahrt defekt, bietet der Beförderer entweder die Fortsetzung der Strecke mit einem anderen Fahrzeug oder der Beförderer organisiert einen Transport vom Standort des defekten Fahrzeugs zu einem geeigneten Wartebereich oder Busbahnhof, der die Fortsetzung der Reise ermöglicht.

Hinweis: Der Text der VERORDNUNG (EU) Nr. 181/2011 über die Rechte von Fahrgästen im Kraftomnibusverkehr ist online verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:055:0001:0012:DE:PDF

§ 12 Haftung

Bei Unfällen aufgrund der Nutzung des Busses steht der Beförderer für eine angemessene und verhältnismäßige Hilfe hinsichtlich der unmittelbaren praktischen Bedürfnisse der Fahrgäste nach dem Unfall zur Verfügung. Diese Hilfe umfasst bei Bedarf Unterkunft, Mahlzeiten, Kleidung, Transport und Erste Hilfe. Die Bereitstellung von Hilfe stellt kein Schuldeingeständnis dar. Die Gesamtkosten für die Unterkunft pro Fahrgast sind auf maximal 80 EUR pro Nacht und maximal zwei Nächte begrenzt.

Auf anderen rechtlichen Grundlagen haftet der Beförderer gegenüber dem Passagier nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen wesentlicher vertraglicher Pflichten (Kardinalpflichten) und bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, auch bei leichter Fahrlässigkeit.

Verletzt der Beförderer wesentliche vertragliche Pflichten, ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten ist die Haftung bei Tod oder Körperverletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck pro Schadensfall auf 220.000 EUR pro Passagier oder 1.200 EUR pro Gepäckstück begrenzt. Die Entschädigung für Schäden an Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsmitteln entspricht immer dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten des verlorenen oder beschädigten Equipments.

Die Bestimmungen des Haftpflichtgesetzes (HPflG) und der VERORDNUNG (EU) Nr. 181/2011 über die Rechte der Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr bleiben unberührt.

Hinweis: Der Text der VERORDNUNG (EU) Nr. 181/2011 über die Rechte von Fahrgästen im Kraftomnibusverkehr ist online verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:055:0001:0012:DE:PDF

§ 13 Anwendbares Recht

Der zwischen dem Fahrgast und dem Beförderer abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies betrifft nicht die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der Fahrgast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

§ 14 Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgender Adresse zu finden ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

§ 15 Gerichtsstand

Ist der Fahrgast Unternehmer im Sinne des BGB oder hat der Fahrgast entgegen seiner Angaben im Auftrag keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder verlegt er seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland oder ist sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist der Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Xanten.

§ 16 Schriftform, Vertragssprache

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Die Vertragssprache ist Deutsch.

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